Nutzungsregelungen

Für die Nutzung INSPIRE-relevanter Geodatensätze und -dienste durch die Institutionen der Europäischen Kommission bestehen Anforderungen an die zu verwendenden Lizenzmodelle. Die Mitgliedstaaten gewähren den europäischen Organen und Einrichtungen nach harmonisierten Bedingungen Zugang zu Geodatensätzen und -diensten.

Was ist zu tun?

Falls Sie als geodatenhaltende Stelle Ihre INSPIRE-relevanten Geodatensätze und -dienste an die Institutionen der Europäischen Kommission abgeben möchten, sind Lizenzmodelle zu verwenden, die den Anforderungen aus der Verordnung über den Zugang der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft zu Geodatensätzen und- diensten der Mitgliedstaaten nach harmonisierten Bedingungen entsprechen.

Beispiele für solche Lizenzmodelle (sog. INSPIRE Licences) können dem zugehörigen Technical Guidance-Dokument entnommen werden.

Dokumente und weiterführende Informationen

Die Verordnung zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Bezug auf den Zugang der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft zu Geodatensätzen und -diensten der Mitgliedstaaten nach harmonisierten Bedingungen ist seit 19.04.2010 in Kraft. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und regelt, was umgesetzt werden muss.

Für die konkrete technische Umsetzung der Durchführungsbestimmungen sind vor allem die begleitenden "Technical Guidance"-Dokumente relevant. Sie zeigen auf, wie die Durchführungsbestimmungen umgesetzt werden können.