in Deutschland und weltweit
Stand der Umsetzung
Die GDI-DE berichtet der Europäischen Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung von INSPIRE in Deutschland. Als Grundlage hierfür dient Art. 21 der INSPIRE-Richtlinie, der die Anforderungen an die Berichterstattung definiert.
- INSPIRE-Monitoring-DE (Aktuelle Ergebnisse des INSPIRE-Monitoring für Deutschland)
- INSPIRE in Germany (Alle bisherigen Ergebnissen des INSPIRE-Monitoring und Berichte für Deutschland)
Was ist zu tun?
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und Betrieb ihrer Geodateninfrastruktur und den Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie zu berichten. Hierfür werden laufend automatisiert Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und -inhalten wie Geodatensätzen, Netzdiensten und den sie beschreibenden Metadaten erhoben und jährlich spätestens am 31. März veröffentlicht (Monitoring).
Zusätzlich aktualisieren die Mitgliedstaaten jährlich einen zusammenfassenden Bericht (sog. "Country Fiche"). Der "Country Fiche" wird ebenfalls spätestens am 31. März von der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Wie setzen wir in Deutschland das INSPIRE-Monitoring und -Reporting um?
Das INSPIRE-Monitoring wird von der Koordinierungsstelle GDI-DE in Zusammenarbeit mit den Kontaktstellen GDI-DE koordiniert. Die für das Monitoring erforderlichen Informationen werden seit 2019 automatisiert aus den Metadaten abgeleitet. Die Berechnung der Indikatoren erfolgt über das INSPIRE-Geoportal.
Der “Country Fiche“ über den aktuellen Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland wird federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) aktualisiert. Das BMU wird dabei vom Lenkungsgremium und der Koordinierungsstelle GDI-DE unterstützt.
Wie ist der Stand der Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten?
In der INSPIRE Knowledge Base sind alle Ergebnisse zum Monitoring und Reporting der anderen Mitgliedstaaten veröffentlicht und können eingesehen werden.
Die Durchführungsbeschluss 2019/1372 zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (Monitoring und Reporting) ist seit 19.08.2019 in Kraft und ersetzt die bis dahin geltende Entscheidung 2009/442/EG vom 05.06.2009. Er gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und regelt, was umgesetzt werden muss.
Nähere Informationen zur Umsetzung des Monitoring und Reporting in Deutschland erhalten Sie im GDI-DE Wiki.