E4.1 - Harmonisierung von Geodaten -- [Priorität A]
Geodaten von Bund und Ländern über alle Fachdisziplinen hinweg bilden den elementaren Kern der GDI-DE. Die zweckmäßige und ressourcenschonende Nutzung dieser Geodaten erfordert deren Harmonisierung.Geodaten sollten fortlaufend und unter Berücksichtigung einheitlicher Vorgaben aufbereitet werden, so dass sie für unterschiedliche Fragestellungen kombiniert werden können.
Als Ergebnis sollen Empfehlungen für die Harmonisierung der Geodaten das reibungslose Zusammenspiel von Geodaten verschiedener Herkunft gewährleisten.
NGIS - Ziele
Nr. 1 - Geoinformationen sind für alle zugänglich und einfach zu nutzen
Nr. 12 - Geoinformationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Staates
Nr. 14 - Geoinformationen werden auf Basis allgemein anerkannter Regeln interoperabel bereitgestellt
Nr. 2 - Qualität und Vielfalt der Geoinformationen richten sich nach Nutzerbedürfnissen